Rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung

Jeder Mensch kann durch einen Unfall, durch Krankheiten oder Schicksalsschläge physisch oder psychisch kurz- oder langfristig nicht mehr in der Lage sein, wichtige Angelegenheiten in seinem Leben ganz oder teilweise zu erledigen.

Tritt ein solcher Fall ein, braucht diese Person jemanden, der sie in ihren rechtlichen Ansprüchen gegenüber Behörden, Banken, Ärzten usw. vertritt. Im deutschen Rechtssystem kann das jemand sein, der vorher vom Betroffenen bevollmächtigt (Vorsorgevollmacht), oder jemand, der durch ein Gericht zum rechtlichen Betreuer (ehren- oder hauptamtlich) bestellt worden ist. Die rechtlichen Grundlagen zur rechtlichen Betreuung finden sich in 1814 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Bei der Auswahl des Betreuers werden vor allem die Wünsche der Betroffenen berücksichtigt. An erster Stelle werden Personen bestellt, die den Betroffenen persönlich nahestehen und geeignet sind. Schlägt die betroffene Person niemanden vor, ist der Vorschlag der Betreuungsbehörde oder dem Amtsgericht überlassen. Das Gericht entscheidet, welche Person bestellt wird und kontrolliert diesen während der Betreuungsführung.

Eine rechtliche Betreuung kann auch ehrenamtlich geführt werden. Gesetzlich hat eine ehrenamtliche Betreuung sogar Vorrang vor einer berufsmäßigen. Dies setzt aber voraus, dass eine geeignete Person zur Verfügung steht.

Als ehrenamtliche Betreuer können folgende Personen tätig werden:

  • Angehörige (z.B. Eltern, volljährige Kinder, Geschwister)
  • andere ehrenamtliche Betreuer (z.B. Freunde, Bekannte, Nachbarn, Fremde)

Das Gericht legt genau fest, in welchem Umfang eine Betreuung erforderlich ist, und benennt die konkreten Wirkungskreise. Diese können sein:

  • Erledigung von Antrags- und Behördenangelegenheiten
  • Verwaltung des Einkommens und Vermögens
  • Klärung von Wohnungsangelegenheiten
  • Sorge für die Gesundheit
  • Organisation aktuell notwendiger Hilfen

Das aktuelle Betreuungsrecht verpflichtet den gesetzlichen Betreuer dazu, den Schwerpunkt seiner -Tätigkeit auf die Besorgung von Rechtsgeschäften zu legen – unter Gewährleistung eines regelmäßigen persönlichen Kontaktes.

Der gesetzliche Betreuer organisiert nach Möglichkeit auch soziale Hilfsangebote – umfassend und in Kooperation mit allen Beteiligten. Im Vordergrund steht dabei immer das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten.

 

Nächste Termine

27.11.2024 18:00

Unterstützung bei Ihren Fragen aus dem Betreuungsalltag

Katholischen Familienbildungsstätte Hannover
Goethestr. 31, 30169 Hannover
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Tel: 0511 700235-20
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

27.11.2024 18:00 - 20:00

Vortrag: Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung

VHS Calenberger Land
Hansastraße 30
30952 Ronnenberg
Referent:in: Iris Reschke (AWO BTV)
Anmeldung: Kathrin Oldenburger
Tel.: 0511-700235-20
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28.11.2024

Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
Nicht mit uns!
Protestaktion am 28.11.2024 in Berlin und gleichzeitige bundesweite Schließungen aller Betreuungsbüros und Betreuungsvereine

Hier weitere Informationen zum Planungsstand ...

02.12.2024 16:30 - 19:30

Einführungsschulung für Ehrenamtliche: Modul 3 - Die praktische Arbeit

Veranstaltungszentrum Leinepark
Suttorfer Str. 8
31535 Neustadt
Referent:in Dirk Weber-Reichwald
Anmeldung: Martin Wollenburg
Tel: 05031/914 191
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