Vorsorgen und selbst bestimmen
Wer denkt schon daran, wenn es ihm gut geht, dass sich alles von heute auf morgen ändern könnte?
Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden von uns in eine Situation bringen, in der einem selbstverantwortliches Handeln verwehrt ist und sinnvolle Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können.
Die Handlungs- und Verfügungsgewalt geht dann aber nicht automatisch auf die nahen Angehörigen über. Auch Angehörige müssen dann vom zuständigen Betreuungsgericht zu rechtlichen Betreuerinnen oder Betreuern bestellt werden. Denn es gibt kein natürliches Vertretungsrecht gegenüber einem Ehepartner, den eigenen Eltern oder von Eltern gegenüber ihren erwachsenen Kindern.
Wenn Sie selbst bestimmen wollen, wer in einem solchen Falle Ihre Interessen und Angelegenheiten vertreten soll und was mit Ihnen geschieht, dann sollten Sie vorbeugen und Ihre Wünsche in Form einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungs- und einer Patientenverfügung schriftlich festhalten.
Sie wollen eine fachkundige Beratung?
Dann kommen Sie zu uns! Wir informieren und helfen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung als Betreuungsvereine.
Infobroschüren zur Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und zum Betreuungsrecht erhalten Sie u. a. bei den Justizministerien:
Bundesministerium der Justiz: www.bmj.bund.de
Niedersächsisches Justizministerium: www.mj.niedersachsen.de
Auf der Website vom Institut für transkulturelle Betreuung e.V. finden Sie muttersprachliche Broschüren in acht Sprachen (arabisch, englisch, französisch, italienisch, polnisch, russisch, spanisch und türkisch): www.itb-ev.de